Bundesverfassungsgericht wird über die Annahme der Verfassungsbeschwerde entscheiden
26.03.2012
Das Bundesverfassungsgericht hat die unter dem Aktenzeichen 1 BvR 682/12 eingereichte Beschwerde der Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Eichwalde und Schulzendorf hinsichtlich der Nachtflugentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafen Schönefeld der zuständigen Richterkammer zur Entscheidung über die Annahme gemäß §§ 93a ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorgelegt.