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Bundesverfassungsgericht wird über die Annahme der Verfassungsbeschwerde entscheiden

26.03.2012

Das Bundesverfassungsgericht hat die unter dem Aktenzeichen 1 BvR 682/12 eingereichte Beschwerde der Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Eichwalde und Schulzendorf hinsichtlich der Nachtflugentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafen Schönefeld der zuständigen Richterkammer zur Entscheidung über die Annahme gemäß §§ 93a ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorgelegt.